Gerichtskosten

Gerichtskosten

Gerichtskosten, Gerichtsgebühren, öffentlich rechtliche Abgaben, welche für Gewährung der Rechtspflege erhoben werden. In Deutschland geregelt durch das Gerichtskostengesetz vom 18. Juni 1878, abgeändert durch Gesetz vom 29. Juni 1881; neue Fassung vom 20. Mai 1898. – Vgl. Roos (1901), Pfafferoth (8. Aufl. 1903).


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

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